Konzeption “Kinderland Hort Weißenborn”
Inhalt
1. Grundgedanken
2. Öffnungszeiten
3. Personelle Besetzung
4. Räumliche Vorraussetzung
5. Alltag im Hort-Kinderland
6. Integration
7. Beteiligungsrechte
8. Qualitätssicherung
1. Grundgedanken
Der Hort „Kinderland“ e. V. befindet sich in dem Gebäude der Grundschule in Weißenborn. Die Schule und das Kinderland betreiben gemeinsam eine „Grundschule mit Ganztagsbetreuung“. Der Träger der Einrichtung ist der Verein *Kinderland* e. V., welcher die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe besitzt. Weiterhin betreibt das „Kinderland“ e. V. eine Kindertagesstätte in Berthelsdorf und eine Kindertagesstätte in Weißenborn. Die Grundschule und die Kindertagesstätte übernehmen die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung, Förderung und Begleitung jedes einzelnen Kindes. Beide Institutionen sehen sich als gleichberechtigte Partner und erfüllen ihre spezifischen Bildungs- und Erziehungsaufträge.
2. Öffnungszeiten
Unsere Einrichtung hat von 6.00 Uhr bis 7.15 Uhr und von 11.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Es wird ein Frühhort von 6.00 Uhr bis 7.15 Uhr angeboten. Die Hortbetreuung wird für 5 oder 6 Stunden angeboten. Das Angebot von 6 Stunden betrifft die Betreuung mit Frühhort. Bei einer Betreuungszeit von 5 Stunden wird die Betreuung nach dem regulären Unterricht abgesichert. Für die Ferienzeit stehen für jedes Kind 6 Stunden Betreuungszeit zur Verfügung. Sollten die 6 Stunden überschritten werden, wird in diesem Fall ein zusätzlicher Elternbeitrag von 2,00 Euro je Tag berechnet. Mit dieser Zuzahlung kann die Betreuungszeit auf 8 Stunden erweitert werden.
3. Personelle Besetzung
Unsere Mitarbeiter verfügen über den Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin. Eine Mitarbeiterin verfügt über eine heilpädagogische Zusatzausbildung.
4. Räumliche Vorraussetzung
Der Hort befindet sich in der neu modernisierten und eingerichteten oberen Etage der Grundschule. Diese Räume sind vom Kinderland angemietet und werden auch vom Kinderland bewirtschaftet. Es stehen 3 große Gruppenräume zur Verfügung sowie en Mehrzweck- und Therapieraum. Die Toiletten und Garderoben werden von Schule und Hort gemeinsam genutzt. Für die Hausaufgabenbetreuung können die Klassenzimmer vom Hort genutzt werden. Andere Zimmer, wie zum Beispiel der Computerraum können nach Absprache mit der Grundschule ebenfalls beidseitig genutzt werden.
5. Alltag im Hort-KINDERLAND
Das Besondere unseres Hortes ist die das Leben in einer „Grundschule mit Ganztagsbetreuung“. Die Verknüpfung von Bildung, Erziehung und Betreuung in der Freizeit steht im Vordergrund dieses Projektes. Dafür ist eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit von Grundschule und Hort notwendig.Die Mittagsbetreuung erfolgt von Montag bis Freitag durch die Horterzieher. Je nach Unterrichtsschluss der Klassen 1 bis 4 werden die Kinder von 11.15 Uhr bis 14 Uhr betreut. In dieser Zeit erfolgt die Einnahme des Mittagessens. Die Kinder, welche bis 13.30 Uhr Unterricht haben, nehmen mit der jeweiligen Lehrerin das Mittagessen ein und werden von dieser beaufsichtigt.) Bei Bedarf stellen wir der 1. Klasse eine Ruhezeit (13.00 Uhr bis 14.00 Uhr) zur Verfügung. Schulkinder sollen diese Zeit für Erholung, selbstständiges Spiel, sinnvolle Freizeitgestaltung (Hobby), gemeinsame Beschäftigungen sowie individuell Entspannung nutzen können. Die Nachmittagsbetreuung beginnt um 14.00 Uhr mit der Anfertigung der Hausaufgaben, der Lernförderung und den Freizeitangeboten. Die Kinder der ersten Klasse erfüllen mit ihrer Horterzieherin im Klassenzimmer die Hausaufgaben. Die Kinder der 2. bis 4. Klasse erfüllen gemeinsam die Hausaufgaben.
Sie nutzen dazu einen Unterrichtsraum und werden von einer Horterzieherin beaufsichtigt und angeleitet. Die Hausaufgaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert. Dabei werden die unten festgelegten Zeiten für die Erledigung berücksichtigt .An einem Tag in der Woche (Dienstag oder Donnerstag) wird ein Lehrer die Hausaufgabenbetreuung begleiten und gezielte Hilfeleistungen, besonders bei lernschwachen Kindern, geben. Die Hausaufgabenzeit endet 14.45 Uhr. Staffelung der Hausaufgabenzeiten (ca.):
1. Klasse - 15 Minuten
2. Klasse - 25 Minuten
3. Klasse - 35 Minuten
4. Klasse - 45 Minuten
Am Mittwoch werden keine Hausaufgaben erteilt. Am Freitag erledigen die Kinder die Hausaufgaben zu Hause. Mit Beginn des 2. Halbjahres dürfen die Kinder der Klasse 4 die Hausaufgaben selbstständig und ohne Aufsicht und Kontrolle erledigen. Dies fördert und fordert eine selbstständige und bewusste Arbeitsweise der Kinder. Bei Schwierigkeiten stehen die Erzieherinnen immer zur Verfügung. Durch verschiedene Methoden werden die Kinder zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung angehalten (Einführung der Anwesenheitstafel). Die Nachmittagsbetreuung endet 17.00 Uhr.
6. Integration
Mit dem Umbau der Grundschule wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch behinderte Kinder unsere Grundschule besuchen können. Im Hort verfügt eine Mitarbeiterin über die heilpädagogische Zusatzausbildung. Deshalb bieten wir auch Integrationsplätze für Hortkinder an. Im Bedarfsfall wird ein entsprechender Förderplan für das jeweilige Kind erstellt. Darin ist ersichtlich wie und wann eine Förderung für das Kind erfolgt. Therapeutische Materialien sowie der eigens dafür gebaute Therapieraum werden ebenfalls eingesetzt. Falls therapeutische Hilfe von außerhalb notwendig ist, kann diese nach Absprache ebenfalls genutzt werden. Bei der Integration von Kindern mit Behinderung richten wir uns streng nach der Integrationsverordung für Kindertagesstätten.
7. Beteiligunsrechte
In unserem Kinderland ist uns der besondere Stellenwert des Beziehungsdreieck zwischen Kind, Eltern und Kindereinrichtung bewusst. Deshalb versuchen wir mit geeignete Methoden die Eltern und vor allem die Kinder in die Gestaltung des sozialen Miteinanders in angemessener Art und Weise zu beteiligen.
7.1 Beteiligungsrechte Kinder
Die Kinder an der Gestaltung unseres Alltages zu beteiligen, heißt für uns sie in ihrem Recht auf Bildung zu stärken. Mit dem sächs. Bildungsplan als Grundlage begleiten wir die Kinder in ihrer Entwicklung. Wir stehen jedem Kind in seinem individuellen Entwicklungstempo zur Seite und möchten die Kinder zur Selbstständigkeit befähigen. Dabei achten wir auch besonders darauf, dass wir respektvoll und wertungsfrei miteinander umgehen. Die Kinder haben die Möglichkeit, zur eigenen freien Entscheidung, zum NEIN-Sagen und zum Ablehnen von Vorschlägen. Es gibt im Kinderland keinerlei soziale oder konfessionelle Schranken.
7.2 Beteiligungsrechte Eltern
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist für uns wichtiger Bestandteil unsere Kinderland- Philosophie. Zum Wohle des Kindes ist uns ein guter Kontakt und offener Austausch zwischen Familie und Kindergarten sehr wichtig. Gute Elternarbeit heißt für uns:
Individuelle Eingewöhnungsphase
Tür- und Angelgespräche während der Bring- und Abholzeit
Einzelgespräche nach Vereinbarung
Elterngespräche vor dem Übergang in eine andere Altersgruppe
Elternabende
Gemeinschaftliche Veranstaltungen (z. B. Muttertagsfeier, Oma - Opa -Fest, Drachenfest u.a.)
Zusammenarbeit bei der Verwirklichung von Projekten
die Möglichkeit Kritik zu äußern und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen
Quartalsweise erhalten die Eltern eine “Elterninfo” mit wichtigen Informationen. Auf Wunsch werden Fotos der Kinder per E-Mail versandt.Zu den alljährlichen Höhepunkten zählt die Vorbereitung und Durchführung der Kindertagsfeier durch das gesamte Kinderlandteam. Zum abendlichen Lampionumzug mit Kapelle und am Lagefeuer sind alle Kinder und deren Verwandten willkommen.
8. Qualitätssicherung
Die Qualität der Arbeit im Hort des Kinderlandes wird durch den Träger geprüft, sichergestellt und systematisch weiterentwickelt. Der fachliche Bezugspunkt für den Qualitätsentwicklungsprozess ist dafür der Nationale Kriterienkatalog (Tietze, Viernickel).
Weißenborn, den November 2013